"Sorglos bauen" mit kompetenter Baubetreuung
Mein Leistungsangebot
- Energetische Bewertung Ihres Gebäudes bei Modernisierung oder Sanierung oder eine allgemeine ingenieurmäßige Energiebilanzierung mit dem Ziel des Abgleichs zwischen Energiebedarf und Energieverbrauch – So erhalten Sie Aussagen zu sinnvollen Investitionsmaßnahmen zur Erfüllung der EnEV-Standards.
- EnEV-Nachweise und Energieausweise, Energiebedarfsberechnungen für öffentlich-rechtliche Nachweise (Neubau), Nachweis zum EEWärmeG (Wärmegesetz, Anteil Erneuerbarer Energien), Nachweis zum Sommerlichen Wärmeschutz
- Erstellen der Leistungsverzeichnisse zu den auszuführenden Arbeiten für alle Gewerke und Gestaltung der Verträge mit den Baufirmen (Leistungsphasen 6 und 7 nach HOAI) – Mit dem Einholen von Angeboten mehrerer Firmen auf Grundlage der Leistungsverzeichnisse (Ausschreibung) erhalten Sie einen Überblick über die Preisunterschiede; jedes Angebot lässt sich exakt mit dem anderen vergleichen. Die Leistungsverzeichnisse sind bezüglich Mengen und Materialauswahl genauestens auf das Bauvorhaben abgestimmt. Dieses Verfahren gibt Ihnen gleichzeitig eine hohe Kostensicherheit bei der Erfassung und Fortschreibung der Baukosten.
- Kostenanschlag und Kostenfeststellung auf der Grundlage der Ausführungsplanung nach Vorlage der Angebote zur Vergabe der Bauleistungen, Kostenrahmen auf der Basis von Kostenvorgaben
- Mitwirken bei der inhaltlichen Vertragsgestaltung – Die gewünschten Baufirmen können nach VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) oder BGB beauftragt werden.
- Schließlich überwache und koordiniere ich einen reibungslosen und kostentransparenten Bauablauf (Leistungsphase 8 nach HOAI). Es gibt viele mögliche Problemstellen, die von den Firmen oft übersehen werden oder in ihrer Komplexität hinsichtlich der Auswirkungen nicht beurteilt werden können. Nur ein unabhängiger Fachmann kann durch professionelle Bauüberwachung Probleme erkennen und unnötige Mehrkosten abwenden. Er prüft auch die Übereinstimmung der ausgeführten Leistungen mit den Ausführungsplänen, die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, die Qualität und Beschaffenheit der eingesetzten Baustoffe und des Materials, insgesamt den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen.
- Aufstellen eines Bauzeitenplanes zur konfliktfreien Abstimmung des baulichen Fortschrittes der einzelnen Gewerke, so dass Sie als Bauherr den Kopf für andere wichtige Entscheidungen frei haben.
- Abrechnungen der Unternehmen werden auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich deren Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
- Bei Abnahmen der einzelnen Bauleistungen stehe ich Ihnen fachlich zur Seite. So werden etwaige Mängel und die Gewährleistungsfristen exakt benannt und in einem Protokoll schriftlich festgehalten.
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination an Baustellen. Ich unterstütze Sie bei der Organisation der Zusammenarbeit zwischen Architekten, Planern und ausführenden Betrieben zur Einbindung der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in die verschiedenen Bauphasen.
Die Honorierung der vereinbarten Leistungen richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Gerne unterbreite ich Ihnen mein detailliertes Angebot zum gewünschten Leistungsbild.
Die Auswahl der Bauunternehmer
Ein Rat vom Fachmann: Der billigste Anbieter ist nicht immer der preiswerteste. Durch eine große Insolvenzgefahr und den Einsatz unqualifizierter Arbeitskräfte entstehen erhebliche Risiken
Das Vertragswerk
Achten Sie bei der Beauftragung besonders auf:
- genaue Leistungsbeschreibung
- Festlegung des Werklohnes
- Festlegung zu Sicherheitseinbehalten oder Gewährleistungsbürgschaften
- genaue Terminfixierung für den Baubeginn und die Fertigstellung des Objektes
- Vertragsgrundlage VOB oder BGB
- Empfehlenswert ist immer die Anpassung der Verjährungsregelung bei VOB-Verträgen an die gesetzliche fünfjährige Gewährleistung nach BGB.
Rahmenrichtlinien für sogenannte Verbraucherverträge für Bauleistungen werden zum Beispiel von Haus- und Grundstücks-Eigentümerverbänden bereitgehalten.
Wissen Sie, was ein Beratender Ingenieur ist?
Der Titel Beratender Ingenieur (BI) darf nur von der Ingenieurin oder dem Ingenieur getragen werden, der hierfür auch die Voraussetzungen mitbringt und nach Überprüfung der Voraussetzungen in die Liste der Beratenden Ingenieure der Baukammer Berlin eingetragen wurde.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Im Vergleich zu anderen Ingenieuren ist der Beratende Ingenieur freischaffend tätig und unabhängig von Lieferinteressen. Darüber hinaus unterwirft sich der Beratende Ingenieur der Berufsordnung der Baukammer Berlin. Hierdurch wird der Verbraucherschutz über die Baukammer sichergestellt.
Quelle: Information der Baukammer Berlin
Die wichtigsten Architekten- und Ingenieurleistungen im Überblick
- Grundlagenermittlung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Leistungsbeschreibung und Vergabe von Bauleistungen
- Objektüberwachung
Spezifische Leistungen
Für spezifische Leistungen sollten geeignete Fachleute herangezogen werden. Die am häufigsten benötigten Sonderfachleute sind
- Bodengutachter
- Statiker
- Vermessungsingenieure
- Elektroingenieure
- Ingenieure für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation
- Sachverständige und Beratende Ingenieure findet man zu unterschiedlichen Gebieten in den Verzeichnissen der Bau- und Architektenkammer.
- Energieberater für EnEV-Nachweise verschiedener Anforderungen
- Ingenieure für Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination auf Baustellen (SiGeKo)