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Dipl.-Ing. Frank Hausdorf
Beratender Ingenieur

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Energieberatung konkret

Staatliche Fördermöglichkeiten bei Modernisierung und Neubau

Erläuterungen zu den staatlichen Fördermöglichkeiten und Förderbedingungen für Investitionen zu Maßnahmen der Modernisierung und dem Neubau erhalten Sie bei der KfW-Förderbank.

Häufig soll zunächst aber erst sondiert werden, welches Problem denn eigentlich besteht und was der Sachverständige tun kann. In diesem Falle ist eine sogenannte Initialberatung angebracht. Die Kosten liegen hierfür zwischen 90,- und 160,- € ohne schriftl. Kurzbericht; mit Berichtausgabe werden die höheren Kosten nach Aufwand vereinbart.

Warum Energieberatung?

Energieberater bescheinigen nicht nur die Effizienz des Gebäudes, sondern können auch hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des Energieverbrauchs eines Altbaus beraten. Geeignete Modernisierungsmaßnahmen werden immer auch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Effizienz betrachtet. Sie erhalten einen direkten Vergleich zwischen möglichen Modernisierungsvarianten.

Richtig beraten heißt langfristig sparen, denn viele Menschen unterschätzen den Energieverbrauch ihrer Wohnung oder Ihres Hauses. In den letzten Jahren haben sich die Preise für Heizenergie stetig erhöht, Öl ist sogar mehr als dreimal so teuer. Es lohnt sich also, in Dämmung, Wärmeschutzfenster, eine moderne Heizung und Technik zur Nutzung erneuerbarer Energien zu investieren. Die frühzeitige Berücksichtigung Energie einsparender Maßnahmen kann sich später in barer Münze auszahlen. Die Kosten für Heizung und Warmwassererzeugung stellen einen maßgeblichen Teil der laufenden Betriebsausgaben dar.

Auch der Haushaltstromverbrauch kann durch gezielte Maßnahmen reduziert werden. Die Stromkosten sind in den letzten fünf Jahren um ca 40 % angestiegen. Laden Sie hier eine Tabelle mit Verbrauchsübersichten und deren Bewertung herunter.

Energieausweis

Ein Energieausweis (vormals "Energiepass") ist eine Art "Gütesiegel" für ein Gebäude (Pflicht seit EnEV 2007). Der Energieausweis gibt Auskunft über die Gesamtenergieeffizienz des Objektes. Dadurch nimmt der Energieausweis unmittelbar Einfluss auf den Verkehrswert und somit zugleich auf die Verkaufsmöglichkeit einer Immobilie. Nach der neuen Gesetzeslage ist Interessenten beim Verkauf von Gebäuden ein Energieausweis vorzulegen. Gleiches gilt für Vermietung, Verpachtung und Leasing. Für kleine Gebäude unter 50 qm ist kein Ausweis auszustellen. Bei Neubau oder Nutzerwechsel sind Energieausweise grundsätzlich auszustellen. Für den Bestand und die Modernisierung gelten in der aktuellen EnEV gesonderte Regeln und Fristen.

Zuerst sollte ein Energieberater eine energetische Beurteilung des Gebäudes vornehmen. Dabei empfiehlt die Deutsche Energie-Agentur (dena), auf einen aussagekräftigen Energieausweis zu setzen, den sogenannten bedarfsorientierten Energieausweis. Dabei wird das Haus vor Ort unter die Lupe genommen und es können sinnvolle Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden. Mit der Darstellung jeder Sanierungsvariante wird gleichzeitig die zu erwartende Energieeinsparung aufgezeigt, das eigene Nutzerverhalten kann in die Beurteilung mit einfließen.

Die Alternative, der Energieverbrauchsausweis, ist in der Regel kostengünstiger (ab etwa 120,- € netto), basiert aber nur auf Energieverbrauchsdaten und lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf den energetischen Zustand des Hauses zu.

Beachten Sie bitte auch die individuellen Übergangsfristen für Verbrauchs- und Bedarfsausweise entsprechend der neuen Verordnung.

Unternehmererklärung / Nachweisführung bei Änderung von Außenbauteilen und der Technischen Gebäudeausrüstung

Gemäß § 26a der EnEV 2014 sind die Unternehmer verpflichtet, entsprechende Nachweise über die ausgeführten Arbeiten auszustellen. Sie haben dem Eigentümer unverzüglich nach Fertigstellung der Arbeiten zu bestätigen, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen der EnEV entsprechen.

Entsprechende Formulare stellen die Bauaufsichtsbehörden der Länder zur Verfügzung. Sie können diese auch hier herunterladen:

EnEV und Nachrüstverpflichtungen

Die EnEV (Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden) regelt Mindestanforderungen für den energiesparenden Wärmeschutz und eine energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden sowie Nachrüstungsverpflichtungen für Anlagentechnik. Beispielsweise waren Standardheizkessel (Öl oder Gas) mit Nennleistungen zwischen 4 und 400 kW, die vor dem 01.10.1978 eingebaut wurden, schon bis 31.12.2008 außer Betrieb zu nehmen. Das gilt auch, wenn Abgasgrenzwerte eingehalten werden. Beachten Sie hierzu die neuen Bestimmungen der EnEV 2014, insbesondere den § 10.

Achtung: Mit Einführung der EnEV 2014 gelten seit 1.5.2014 neue Bestimmungen auch hinsichtlich der Verschärfung des Bußgeldrahmens bei Verstößen. Nachgewiesene Ordnungswidrigkeiten können bis zu einem Bußgeld von 50.000 € führen!

Online-Energiecheck

Hier erfahren Sie mehr zum kostenlosen Online-Energiecheck. Sie erhalten erste Informationen über die energetische Einschätzung Ihres Wohngebäudes.

Vergleichswerte Energiebedarf in kWh/m²·a


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