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Dipl.-Ing. Frank Hausdorf
Beratender Ingenieur

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SiGeKoordination nach BaustellV (RAB 30)

SiGeKoordination steht für "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination".

Als autorisierter SiGeKoordinator mit Befähigungsnachweis der Berufsgenossenschaft unterstütze ich Sie gern bei der Organisation der Zusammenarbeit zwischen Architekten, Planern und ausführenden Betrieben zur Einbindung der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in den verschiedenen Bauphasen.

Die Baustellenverordnung regelt, unter welchen Gegebenheiten ein SiGe-Plan und/oder eine Unterlage erstellt werden müssen.

Auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern muss laut Baustellenverordnung ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator die Bauarbeiten überwachen.

Download Übersicht "SiGeKoordination" für erforderliche Aktivitäten in bestimmten Fällen, für die der Gesetzgeber dem Bauherren die Bestellung eines SiGeKoordinators auferlegt hat.

Gesetzliche Grundlagen

Zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer auf Baustellen wurde für den Baubereich die europäische Baustellenrichtline (Richtlinie 92/57 EWG des Rates vom 24. Juni 1992) erlassen. Demnach muss der Bauherr als Veranlasser des Bauvorhabens dafür Sorge tragen, dass bei der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten beachtet werden. Zur Umsetzung dieser Rahmenrichtlinie hat der Bund am 7. August 1996 das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 43)  und am 10. Juni 1998 die Verordnung über Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV, Bundesgesetzblatt 1998 Teil 1 Nr. 35) erlassen. Die Präzisierung der Forderungen der Baustellenverordnung erfolgt in einem Technischen Regelwerk, den Regeln für Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB). Aktualisierungen und Ergänzungen bleiben vorenthalten.

Stellung und Beauftragung

Der SiGeKoordinator ist durch den Bauherren zu bestellen. Die Bestellung sollte dabei so rechtzeitig erfolgen, dass die während der Planung und der Ausführung des Bauvorhabens zu erfüllenden Aufgaben des Koordinators angemessen erledigt werden können. Dem Koordinator werden durch den Bauherren die Aufgaben nach § 3 BaustellV übertragen.

Mehr zur SiGeKoordination erfahren Sie hier (externe Links):

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Hier können neue oder überarbeitete technische Regeln in aktualisierter Form als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, BG Bau

Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin mbH, SBB,
Europäischer Abfallschlüssel




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