Februar 2015

Lüftungskonzept


Die  EnEV fordert neben der Dichtheit von Gebäuden auch gleichzeitig die Gewährleistung eines ausreichendem Mindestluftwechsels (§ 6 EnEV). Um diesen Nachweis zu erbringen, muss ein Lüftungskonzept gemäß den Vorgaben der DIN 1946-6 'Lüftung von Wohnungen' erstellt werden.

Es ergeben sich hieraus enorme Auswirkungen für Planer und Handwerker. Bei Neubauten und Sanierung von Wohngebäuden muss ab sofort ein Lüftungskonzept vorliegen - auch bei Einfamilienhäusern und beim Austausch von Fenstern; wenn ein 1/3 aller Fenster ausgetauscht werden oder mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird.