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Dipl.-Ing. Frank Hausdorf
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Februar 2015

Lüftungskonzept


Die  EnEV fordert neben der Dichtheit von Gebäuden auch gleichzeitig die Gewährleistung eines ausreichendem Mindestluftwechsels (§ 6 EnEV). Um diesen Nachweis zu erbringen, muss ein Lüftungskonzept gemäß den Vorgaben der DIN 1946-6 'Lüftung von Wohnungen' erstellt werden.

Es ergeben sich hieraus enorme Auswirkungen für Planer und Handwerker. Bei Neubauten und Sanierung von Wohngebäuden muss ab sofort ein Lüftungskonzept vorliegen - auch bei Einfamilienhäusern und beim Austausch von Fenstern; wenn ein 1/3 aller Fenster ausgetauscht werden oder mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird.

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Februar 2015

Erstellung und Dokumentation von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6 für Wohngebäude



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